Seit 1991
bearbeiten wir sowohl landschaftspflegerische Begleit- als auch Ausführungspläne für die unterschiedlichen Projekte verschiedener Vorhabensträger. Selbstverständlich arbeiten wir dabei auf der Grundlage der vorliegenden Musterkarten. Unsere Arbeit reicht dabei vom reinen landschaftspflegerischen Begleitplan über die Prüfung der Eignung und Verfügbarkeit von Kompensationsflächen bis hin zur Erarbeitung der Unterlagen zur Erwiderung auf die eingegangenen Stellungnahmen und zur Teilnahme am Erörterungstermin.
Landschaftspflegerische Begleit- und Ausführungsplanung
Zahlreiche Bauvorhaben, wie z.B. der Straßen- und Wegebau, die Verlegung von Leitungen oder die Errichtung von Windkraftanlagen oder Funkmasten führen zu Veränderungen von Natur und Landschaft. Im Rahmen der Genehmigung (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) wird hierzu häufig eine Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Natur und Landschaft gefordert. Im s.g. landschaftspflegerischen Begleitplan werden die Eingriffe in den Naturhaushalt ermittelt und die erforderlichen Maßnahmen zur Kompensation der Folgen festgelegt. Die detaillierte Planung und Umsetzung dieser Kompensationsmaßnahmen erfolgt in der sich anschließenden Ausführungsplanung.
Seit nunmehr 14 Jahren bearbeiten wir sowohl landschaftspflegerische Begleit- als auch Ausführungspläne für die unterschiedlichen Projekte verschiedener Vorhabensträger. Selbstverständlich arbeiten wir dabei auf der Grundlage der vorliegenden Musterkarten. Unsere Arbeit reicht dabei vom reinen landschaftspflegerischen Begleitplan über die Prüfung der Eignung und Verfügbarkeit von Kompensationsflächen bis hin zur Erarbeitung der Unterlagen zur Erwiderung auf die eingegangenen Stellungnahmen und zur Teilnahme am Erörterungstermin.
Wir erarbeiten für Sie
- Landschaftspflegerische Begleitpläne
- Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Regionalplanung
Stadtumbau Ost, interkommunale Zusammenarbeit, Fortschreibung des Regionalplanes und Siedlungsentwicklung sind nur einige Aspekte der anstehenden Aufgaben für die Landkreise, Städte und Gemeinden unserer Region. Dabei sind häufig, als Grundlage der weiteren Entscheidungen, fachübergreifende Analysen erforderlich. Daneben bilden eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und Moderationsaufgaben wesentliche Leistungen in der modernen Regional- und der räumlichen Gesamtplanung.
Wir erarbeiten für Sie
- Studien zur Stadt- und Siedlungsentwicklung
- Studien zu Standorten für Windenergieanlagen
- Tourismuskonzepte
- Erarbeitung von Stellungnahmen und Anfragen
- Übernahme von Moderationsaufgaben.
Umweltverträglichkeitsstudien
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei speziellen Vorhaben vorab Umwelt-verträglichkeitsprüfungen bzw. -vorprüfungen durchzuführen sind. Diese Studien erarbeiten wir für Sie entsprechend den jeweiligen Anforderungen, ggf. unter Verwendung vorliegender Musterkarten. Selbstverständlich ist für uns eine Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden, um Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden. Unsere Leistung umfasst dabei die vollständige Bearbeitung der erforderlichen Unterlagen als Karten und Erläuterungsbericht.
Wir erarbeiten für Sie
- Umweltverträglichkeitsstudien (UVS)
- Studien zur UVS-Vorprüfung.
Fauna-Flora-Habitat
Zum Aufbau eines zusammenhängenden europäischen Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" wurde die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie) durch die Europäische Union beschlossen. Die einzelnen Bundesländer haben durch Ihre FFH-Gebietsmeldungen ihre Zuarbeit zu diesem Schutzgebietsnetz geleistet. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen besteht für diese Gebiete ein Verschlechterungsverbot. Zur Prüfung, ob ein Vorhaben zu einer Verschlechterung der Erhaltungsziele eines FFH-Gebietes führen kann, wurde die sogenannte Erheblichkeitsabschätzung bzw. Verträglichkeitsprüfung eingeführt. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Vorhaben oder Ihre Planung zu einer Verschlechterung der Erhaltungsziele eines FFH-Gebietes führen kann. Sofern eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist, erarbeiten wir die hierzu erforderlichen Planungsunterlagen für Sie.
Wir erarbeiten für Sie
- FFH - Erheblichkeitsabschätzung
- FFH - Verträglichkeitsstudie.
Landschaftsplanung
Der Landschaftsplan ist die Fachplanung des Naturschutzes. Er setzt ein umfassendes querschnittsorientiertes Fachwissen über Natur und Landschaft voraus. Durch das breitgefächerte Aufgabenspektrum der Landschaftsplanung sowie durch veränderte Rechtsgrundlagen ergeben sich immer wieder neue Anforderungen an die Landschaftspläne. Dabei beachten wir in unseren Planungen stets die neuen Aufgaben an die Landschaftsplanung, wie z.B. die Berücksichtigung des durch den Bevölkerungsrückgang erforderlichen Stadt-umbaus.
Im Bereich der Landschaftsplanung bearbeiten wir u.a.
- Landschaftspläne
- Landschaftsplanerische Sondergutachten
- Integration der Landschaftspläne in die Flächennutzungspläne
- naturschutzfachliche Stellungnahmen zu Einzelvorhaben
Wasserwirtschaftliche Planungen
Das Hochwasser 2001 und die Europäische Wasserrahmenrichtlinie zeigen, dass im Bereich der Gewässerunterhaltung und -pflege umfangreiche Aufgaben auf die Unterhaltspflichtigen und damit u.a. auf die Kommunen zukommen. Die von unserem Büro erarbeiteten Gwässerpflege- und Entwicklungspläne bilden die Grundlage für konkrete Maßnahmen am Gewässer selbst und in seinem Umfeld. Naturnahe Gewässerverläufe und ausreichende Retensionsflächen sind dabei der beste Hochwasserschutz
Wir unterstützen Sie dabei durch die erforderlichen Genehmigungs- und Ausführungsplanungen sowie bei der Beantragung von Fördermittelanträgen.
Wir bearbeiten für Sie u.a.:
- Gewässerpflege- und Entwicklungspläne
- Renaturierungskonzepte
- Gewässersanierungen
- Planungen zur Neuanlage von Gewässern
- Gewässergutachten.
Bauleitplanung
Die Schaffung von Baurecht für verschiedene Vorhaben wie Freizeiteinrichtungen, Gewerbe- oder Wohngebiete erfolgt durch die unterschiedlichen Planungsinstrumente des Baugesetzbuches. Wir erarbeiten die entsprechenden Planungen sowie ggf. erforderliche Zusatzgutachten. Des weiteren führen wir für Sie die Abstimmungen mit den betroffenen Fachplanungsträgern (TÖB) durch. Während des gesamten Bauleitplanverfahrens begleiten wir Sie durch die Teilnahme an den Sitzungen der kommunalen Gremien und die Vorbereitung von Unterlagen, Beschlüssen etc...
Wir erarbeiten für Sie
- Flächennutzungspläne
- die Integration von Landschaftsplänen in die Flächenutzungspläne
- Bebauungspläne
- Satzungen gem. § 34 Abs. 4 BauGB
- Satzungen gem. § 35 Abs. 6 BauGB
- Umweltberichte i.V. mit Bauleitplänen gem.§ 2 Abs. 4 BauGB
- Grünordnungspläne
- Ausgleichsflächenkataster
- Konzepte zum Aufbau eines Ökokontos
Kartografische Leistungen
Sämtliche Planungen werden in unserem Büro digital bearbeitet. Hierzu stehen uns modernste CAD- und CIS-Programme zur Verfügung.Wir bieten Ihnen darüberhinaus auch weiterführende Dienstleistungen im EDV-Bereich und den angrenzenden Aufgabenfeldern an. Hierzu zählen Beratungen zum Einsatz von geografischen Informationssystemen und die Erstellung unterschiedlicher Präsentationsunterlagen.
Hierzu zählen u.a.die Erstellung von
- Informationstafeln,z.B. für Naturschutzgebiete
- Flyern zu unterschiedlichen Themen
- Erstellung digitaler Präsentationsunterlagen (u.a. PowerPoint-Präsentationen)
- Beratungs- und Plotservice
- sowie die Datenpflege vorhandener Bestände.